Alters- oder unfallbedingte Badumbauten gehören zum Grundrepertoire der EWV mbH. Sollten Sie an einem Badumbau interessiert sein, ist auch hier zunächst eine schriftliche Anfrage bei Ihrem Verwalter oder der Technik-Abteilung zu stellen. Im Anschluss werden gemeinsam mit Ihnen vor Ort die baulichen Gegebenheiten überprüft und ein Konzept entwickelt, um Ihre individuellen Ausbauwünsche bestmöglich zu integrieren.
Bitte überprüfen Sie unbedingt vor Ihrer Anfrage bei Ihrer zuständigen Kranken- oder Pflegekasse, ob diese einen Umbau des Bades fördern. Eine Kostenübernahme von bis zu 4000,00 € ist hier üblich.
Zudem sollten Sie beachten, dass die Sanierung des Bades nach § 555b BGB als Modernisierungsmaßnahme zählt. Der Vermieter hat somit nach § 559 BGB das Recht, die jährliche Miete in Höhe von bis zu 8 % der für die Sanierung aufgewendeten Kosten auf den Mieter umzulegen.