Ich möchte meine Wohnung / meinen Stellplatz kündigen, wie verhalte ich mich?
Damit das Kündigungsschreiben für Ihre Wohnung oder Ihren Stellplatz rechtlich wirksam wird, muss dieses der EWV mbH mit Ihrer Unterschrift im Original vorliegen.
Eine Kopie oder eine E-Mail mit einem Kündigungswunsch ist unzulässig und hat keine Gültigkeit!
In der Regel haben Mieter die Möglichkeit bis zum Ablauf des dritten Werktages eines Monats den Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen. Wichtig hierbei ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter und nicht der Zeitpunkt des Versands. Bei älteren Verträgen können die vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfrist abweichen. Überprüfen Sie daher bitte die vertraglich vereinbarten Reglungen in Ihrem Mietvertrag oder kontaktieren Sie unser Verwaltungsteam für weitere Informationen.
Einen Kündigungsvordruck finden Sie hier: Kündigung Wohnung/Stellplatz.pdf
Darf ich als Mieter auf meinem Balkon grillen?
Das Grillen mit Holzkohle sowie das Anzünden von offenem Feuer auf dem Balkon ist strengstens untersagt. Erlaubt hingegen sind jegliche Arten von Elektro- und Gasgrills, sofern die Mitmieter hierdurch nicht beeinträchtigt werden und die allgemein gültige Nachtruhe in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr eingehalten wird.
Welche Ruhezeiten gelten? Wie verhalte ich mich, wenn ein Mitmieter diese nicht einhält?
Nach dem Immissionsschutzgesetz gilt eine Nachtruhe von Montag bis Samstag in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten zudem ganztätig als Ruhetage.
Jeder Mieter ist dazu angehalten, störende Geräusche, insbesondere das starke Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner durch Lärm belästigen, zu vermeiden.
Wenn ein Mitmieter gegen die Einhaltung der o.g. Ruhezeiten verstößt, sollten Sie zunächst in einem persönlichen Gespräch mit dem betreffenden Mieter versuchen, das Problem einverständlich zu lösen. Sollte dies nicht funktionieren, so teilen Sie der EWV mbH dies bitte schriftlich inkl. eines entsprechenden Lärmprotokolls (Vorlage Lärmprotokoll.pdf) mit. Auf mündliche Hinweise können wir leider nicht reagieren!
Wenn die Lärmbelästigung während der Nachtruhe extreme Ausmaße annimmt und sich der verursachende Mieter nach Ermahnung nicht an diese hält, haben Sie nach persönlichem Ermessen auch das Recht, das Ordnungsamt sowie die Polizei zu verständigen.
Ich habe einen Konflikt mit meinem Nachbarn, was kann ich tun?
Unterschiedliche Ansichten und Verhaltensweisen, sprachliche Barrieren und zwischenmenschliche Auseinandersetzungen sind häufig Auslöser von Konflikten zwischen einzelnen oder mehreren Mietparteien. Hier appellieren wir zunächst an den offenen und natürlich gewaltfreien verbalen Austausch zwischen den beteiligten Mietern, um eine Lösung unmittelbar herbeizuführen. Sollte dies nicht funktionieren, steht Ihnen unser Verwalterteam als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Damit wir als Vermieter vermitteln und den Konflikt beilegen können, benötigen wir zwingend immer eine schriftliche Beschwerde. Telefonate und mündliche Mitteilungen können leider nicht nachverfolgt werden! Je mehr Mietparteien in dem jeweiligen Objekt ein solches Beschwerdeschreiben unterzeichnen, desto schneller und eindeutiger kann die EWV mbH darauf reagieren und entsprechende Sanktionen verhängen.
Darf ich als Mieter Haustiere halten?
Dem Mieter ist es vertraglich gestattet, kleinere Tiere in der Wohnung zu halten, sofern sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Für bestimmte Hunderassen ist jedoch zwingend eine Haltergenehmigung zu beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte folgendes Dokument: Antrag auf Tierhaltung.pdf.
Die EWV mbH behält sich hier das Recht vor, diesen Antrag abzulehnen.
Ich habe einen Schlüssel verloren / Mir ist ein Schlüssel abgebrochen. Wie verhalte ich mich?
Auch wenn diese Situation natürlich äußerst unangenehm für den Betreffenden ist, so ist sie alltäglich und auch menschlich. Bewahren Sie bei einem Schlüsselverlust daher stets die Ruhe und melden diesen umgehend an Ihren Ansprechpartner bei der EWV mbH. Schlüssel stehen grundsätzlich im Besitz des Eigentümers und werden dem Mieter für die Dauer der Mietzeit ausgehändigt. In der Regel greift daher die private Haftpflichtversicherung des Mieters für die entstehenden Kosten, sofern der Mieter nachweisen kann, dass der Schlüssel nicht fahrlässig (z.B. durch Alkoholeinfluss) verloren gegangen oder abgebrochen ist.
Weitere Informationen zu den sinnvollsten Versicherungen als Mieter finden Sie hier:
(Link einfügen zu „Rund ums Wohnen – Versicherungen“)
Ich möchte mein Bad altersgerecht umbauen lassen, was muss ich beachten?
Alters- oder unfallbedingte Badumbauten gehören zum Grundrepertoire der EWV mbH. Sollten Sie an einem Badumbau interessiert sein, ist auch hier zunächst eine schriftliche Anfrage bei Ihrem Verwalter oder der Technik-Abteilung zu stellen. Im Anschluss werden gemeinsam mit Ihnen vor Ort die baulichen Gegebenheiten überprüft und ein Konzept entwickelt, um Ihre individuellen Ausbauwünsche bestmöglich zu integrieren.
Bitte überprüfen Sie unbedingt vor Ihrer Anfrage bei Ihrer zuständigen Kranken- oder Pflegekasse, ob diese einen Umbau des Bades fördern. Eine Kostenübernahme von bis zu 4000,00 € ist hier üblich.
Zudem sollten Sie beachten, dass die Sanierung des Bades nach § 555b BGB als Modernisierungsmaßnahme zählt. Der Vermieter hat somit nach § 559 BGB das Recht, die jährliche Miete in Höhe von bis zu 8 % der für die Sanierung aufgewendeten Kosten auf den Mieter umzulegen.
Darf ich eine Antenne in meiner Wohnung oder auf dem Balkon installieren?
Soweit und solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist, ist dem Mieter die Anbringung einer Einzelantenne außerhalb der Mieträume gestattet. Die Anbringung hat im Einvernehmen mit der EWV mbH unter Beachtung der VDE- und der behördlichen Vorschriften fachmännisch zu erfolgen. Die Beschädigung der Außenfassade oder des sonstigen Gemeinschaftseigentums ist hierbei jedoch strengstens untersagt. Wenn nachträglich eine Gemeinschaftsantenne eingerichtet wird, hat der Mieter die Antenne auf seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Ich plane eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung, wie verhalte ich mich richtig?
Grundsätzlich darf der Mieter nur mit der Einwilligung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des allgemeinen vertragsgemäßen Gebrauchs. Dazu zählen bauliche Maßnahmen:
- die ohne größeren Aufwand rückgängig gemacht werden können
- die nicht in die bauliche Substanz eingreifen
- welche die Einheitlichkeit der gesamten Wohnanlage nicht beeinträchtigen
- die keine nachteiligen Wirkungen auf Mitbewohner des Objektes haben
Sollte Ihre geplante Umbaumaßnahme nicht einer der o.g. Kategorien zuzuordnen sein, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Durchführung stellen. Nutzen Sie hierfür bitte folgendes Formular: Antrag auf bauliche Veränderung.pdf und leiten Sie dieses an Ihren entsprechenden Verwalter weiter.
Wer ist im Todesfall eines Mieters für die Haushaltsauflösung zuständig?
Sofern weder ein Erbe noch eine eintrittsberechtigte Person das Mietverhältnis übernehmen, so sind diese gesetzlich für die Wohnungsauflösung sowie die vertragsgemäße Instandsetzung der Wohnung des Verstorbenen zuständig. Dabei können jedoch die zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift gültigen Regelungen von den allgemeinen Vertragsinhalten der heutigen Verträge abweichen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie daher immer mit dem zuständigen Verwalter Rücksprache halten.
Ein Hauptmieter der Wohnung ist verstorben, wie verhalte ich mich als verbleibender Mieter / als Erbe?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schwer. Auch in solchen Momenten der Trauer gehen wir den Schritt mit Ihnen gemeinsam und unterstützen Sie nach dem Ableben Ihrer Angehörigen. Sowohl für den Fall, dass Sie als verbleibender Mieter den Mietvertrag mit der EWV mbH fortführen möchten, als auch für den Fall, dass Sie als Erbe des verstorbenen Mieters den Mietvertrag beenden möchten, benötigen wir jeweils die Sterbeurkunde des verstorbenen Mieters.
Bitte beachten Sie zudem, dass der Mietvertrag im Todesfall nicht automatisch aufgelöst wird, auch wenn der Verstorbene alleiniger Mieter der Wohnung war.
Bei dringendem Wohnbedürfnis haben Eintrittsberechtigte das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen. Eintrittsberechtigte sind Personen, welche zum Zeitpunkt des Ablebens des Mieters in einem gemeinsamen Haushalt mit jenem gelebt haben. Dazu zählen konkret:
- Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern)
- Ehepartner
- Wahlkinder
- Geschwister
- Lebensgefährten, die mindestens 3 Jahre im gleichen Haushalt gelebt haben
Sofern Eintrittsberechtigte nicht binnen 14 Tage widersprechen, treten diese automatisch mit sämtlichen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.
Sollten Sie als Erbe oder als Person des o.g. Personenkreises das Mietverhältnis nicht fortführen wollen, sind Sie dazu verpflichtet, das Mietverhältnis schriftlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich dabei nach den vertraglichen Regelungen, welche im Mietvertrag mit dem Verstorbenen vereinbart worden sind. Bitte beachten Sie hierbei, dass während dieser Frist weiterhin die monatlich vereinbarte Miete zu zahlen ist. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Verwalterteam gern beratend zur Verfügung.
Zu den Ansprechpartnern unserer Verwaltung
Ich möchte eine weitere Person auf meine Wohnung anmelden, wie gehe ich vor?
Hierbei sollten Sie sich zunächst entscheiden, ob die einziehende Person lediglich auf die Wohnung angemeldet oder direkt in den Mietvertrag aufgenommen werden soll. In beiden Fällen sind Sie dazu verpflichtet, einen schriftlichen Antrag bei der EWV mbH zu stellen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier: Antrag Aufnahme eines Hauptmieters.pdf
Hierbei gilt es zu beachten, dass es sich in beiden Fällen lediglich um einen Antrag handelt. Die EWV mbH behält sich im Zweifel an der Person oder aus sonstigen Gründen das Recht vor, diese Anträge abzulehnen.
Mein Nachname hat sich geändert, was muss ich beachten?
Sollte sich Ihr Nachname aufgrund einer Ehe oder aus sonstigen Gründen ändern, so ist diese Änderungen zwingend schriftlich bei der EWV mbH anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür bitte folgendes Formular: Mitteilung-Namensänderung.pdf und leiten Sie jenes gemeinsam mit der Ehe- oder Namensänderungsurkunde an Ihren zuständigen Verwalter weiter.
Ich habe einen Schimmelbefall in meiner Wohnung festgestellt, wie verhalte ich mich?
Ein Schimmelbefall kann verschiedenste Ursachen haben. Ein unentdeckter Nässeschaden oder ein persönliches Fehlverhalten hinsichtlich des Heiz- und Lüftungsverhaltens sind die häufigsten Ursachen für Schimmelbildung. Sollte Ihre Wohnung von Schimmel befallen sein, sind Sie als Mieter dazu angehalten, diesen umgehend und im Idealfall schriftlich an die EWV mbH zu melden. Nutzen Sie hierfür die Kontaktdaten Ihres Verwalters oder unserer Zentrale.
Ich habe einen Mangel in meiner Wohnung entdeckt, an wen kann ich mich wenden?
Bitte überzeugen Sie sich zunächst, ob es sich bei Ihrem festgestellten Mangel um einen gewöhnlichen Schadensfall oder um eine Havarie handelt. Einen Vergleich zwischen diesen Schadensarten finden Sie hier: Notfall & Havarie
Sollte es sich nicht um einen der beschriebenen Havariefälle handeln, steht Ihnen unser Verwalterteam gern zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner der Verwaltung finden Sie hier: Kontakt zur Verwaltung
Wer übernimmt die Stromanmeldung für meine neue Wohnung?
Zum Wohnungsübergabetermin nehmen Sie gemeinsam mit einem unserer Mitarbeiter den Zählerstand des Stromzählers auf. Direkt im Anschluss an die Wohnungsübergabe erfolgt die Anmeldung bei den Eilenburger Stadtwerken durch die EWV. Nach circa 14 Tagen erhalten Sie nunmehr Post von den Stadtwerken Eilenburg hinsichtlich Ihrer Abschlagszahlungen. Natürlich haben Sie jedoch auch die Möglichkeit einen anderen Versorger zu wählen. Die Organisation und Ummeldung obliegt dann allerdings Ihnen als Mieter.
Wie erfolgt die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?
Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 des Bundesmeldegesetzes erhalten Sie zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe von einem unserer Mitarbeiter. Im Anschluss sind Sie eigenständig dazu verpflichtet, einen Termin im ortsansässigen Einwohnermeldeamt zu vereinbaren und sich auf Ihre neue Wohnung anzumelden. Die Kosten für die Ummeldung tragen Sie als Mieter.
Wie lange kann ich eine Wohnung maximal reservieren?
Im Regelfall können Sie nach einer erfolgten Besichtigung die Wohnung für maximal 14 Tage reservieren. Sofern wir in diesem Zeitraum keine Rückmeldung oder die benötigten Unterlagen zur Mietvertragserstellung von Ihnen erhalten, wird die Wohnung wieder sämtlichen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Werden alle verfügbaren Wohnungen auf den Internetportalen angezeigt?
Nein, es werden nicht alle Wohnungen auf der Homepage und den gängigen Internetportalen angezeigt. Sofern Sie Ihre Traumwohnung nicht auf einer der Plattformen finden, lohnt es sich daher immer, sich mit unserem Vermietungsteam in Verbindung zu setzen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss eines Mietvertrags?
Um einen Mietvertrag mit der EWV schließen zu können, benötigen Sie:
- ausgefüllte Mieterselbstauskunft
-> Mieterselbstauskunft.pdf zum Download
- Kopie der Personalausweise aller einziehenden Personen
- ausgefüllte Vormieterbescheinigung
-> Vorvermieterbescheinigung.pdf zum Download
-> entfällt, sofern Sie zum Zeitpunkt der Unterlageneinreichung nicht in einem gültigen Mietverhältnis außerhalb des EWV-Bestands stehen oder der Umzug innerhalb des EWV-Bestands erfolgt.
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate oder Arbeitsvertrag
- Kopie der Personalausweise aller einziehenden Personen
- Bewilligungsbescheid vom Jobcenter / vom Sozialamt
-> nur relevant für Personen, die Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt beziehen
Wie teuer sollte meine Wohnung maximal sein?
Einen konkret festgelegten Wert gibt es hierfür nicht. Als Richtwert empfehlen wir Ihnen jedoch, dass sich der monatliche Mietpreis auf maximal ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens des gesamten Haushalts belaufen sollte. Dazu folgende Beispielrechnung:
Ein Singlehaushalt hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1500 €. Die maximale monatliche Warmmiete sollte dementsprechend 500,00 € betragen.
Welche Anforderungen stelle ich an meine neue Wohnung?
Je genauer Sie Ihre Wünsche und Anforderungen an Ihre neue Wohnung kennen, desto schneller und zielführender gestaltet sich der maßgeschneiderte Angebotsprozess. Im Idealfall beinhaltet Ihre Anfrage Informationen zu folgenden Kriterien:
- Wie viele Zimmer benötigen Sie?
- Wie groß soll die Wohnung sein? (Angabe der gewünschten Quadratmeter)
- Wie viel soll die Wohnung monatlich maximal kosten?
- In welchem Stadtteil soll die Wohnung liegen? (Ost, Stadt, Berg)
- In welcher Etage sollte die Wohnung maximal liegen?
- Ist ein Balkon für Sie Pflicht oder nicht?
- Sollte das Badezimmer mit einer Wanne oder eine Dusche ausgestattet sein?
- Muss die Wohnung zwingend barrierefrei sein?
- Sollte die Wohnung zwingend über einen Aufzug erreichbar sein?
- Benötigen Sie zwingend einen Stellplatz?
Ich suche eine Wohnung, an wen kann ich mich wenden?
Gern steht Ihnen unser Vermietungsteam beratend zur Verfügung. Die Kontaktdaten unseres Vermieter-Teams finden Sie hier: Kontakt