Damit das Kündigungsschreiben für Ihre Wohnung oder Ihren Stellplatz rechtlich wirksam wird, muss dieses der EWV mbH mit Ihrer Unterschrift im Original vorliegen.
Eine Kopie oder eine E-Mail mit einem Kündigungswunsch ist unzulässig und hat keine Gültigkeit!
In der Regel haben Mieter die Möglichkeit bis zum Ablauf des dritten Werktages eines Monats den Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen. Wichtig hierbei ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter und nicht der Zeitpunkt des Versands. Bei älteren Verträgen können die vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfrist abweichen. Überprüfen Sie daher bitte die vertraglich vereinbarten Reglungen in Ihrem Mietvertrag oder kontaktieren Sie unser Verwaltungsteam für weitere Informationen.
Einen Kündigungsvordruck finden Sie hier: Kündigung Wohnung/Stellplatz.pdf